Betreuungskonzept
Die Klienten werden durch gezielte Förderung und anfänglich enge Unterstützung schrittweise in die grösstmögliche Selbständigkeit geführt.
Beziehungskontinuität gibt Vertrauen zu anderen und in sich selbst.
Es wird Raum für Erfahrungen geboten. Fehler und Fehlverhalten werden nicht als Versagen, sondern als Lernfeld betrachtet.
Es werden Grenzen gesetzt. Als Ergänzung zum Spielraum und der Individualität setzen die Anforderungen eines familiären Gefüges wie auch der allfälligen Ausbildung und der Umwelt Grenzen und Regeln, mit denen sich der Klient auseinandersetzen muss.
Mit jedem neuen Klienten wird zu Beginn des Aufenthalts eine eigene Ziel-/Betreuungsvereinbarung erstellt. Diese wird transparent auch an die zuweisende Stelle übergeben. Diese Vereinbarung wird von den Betreuungspersonen wie auch vom Klienten unterschrieben und erarbeitet. Bei Erfüllen der dort gefassten Ziele können weiter folgende Ziele vereinbart werden.
Aufnahmeprozedere: Aufgenommen werde nur Klienten, welche über eine Kostengutsprache der einweisenden Behörde verfügen. Der Tarif setzt sich aus den Punkten Kost und Logie, Nebenkosten und Betreuungsaufwand zusammen. Nicht im Preis inbegriffen sind Gesundheitskosten und Bussen sowie Auslagen für Kleider und persönlichen Ausgaben.
Die Zusammenarbeit mit gesetzlichen Vertretern und/oder der auftraggebenden Behörde, obliegt der Leitungsperson Sonja Geissbühler.
Die Regelmässigkeit und Art des Kontaktes wird zu Beginn des Betreuungsverhältnisses beidseitig definiert.
Die Betreuung in der Familie Geissbühler wird während 365 Tagen im Jahr angeboten. Während der Ferienabwesenheit von Frau Geissbühler werden ihre Arbeiten von der Co-Leitung oder der Stellvertreterin übernommen.
Wir sichern die Qualität unserer Arbeit, indem wir uns untereinander im regelmässigen reflektiertem Austausch befinden, Weiterbildungen besuchen und uns in ständiger Zusammenarbeit mit Fachstellen befinden.
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