Betreuungskonzept
Mit jedem neuen Klienten wird zu Beginn des Aufenthalts ein individueller Betreuungsvertrag erarbeitet, der auf die aktuellen Bedürfnisse des Klienten abgestimmt wird. Gemeinsam mit den beteiligten Stellen und dem Klienten wird der individuelle Auftrag für den Aufenthalt nach unserem Angebot definiert. Auskunft gegenüber Familienangehörigen wird nur in Absprache mit dem Klienten oder gesetzlichen Vertretern (Beistandschaft) gemacht.
Medizinische und therapeutische Versorgung:
Wir bieten selbst keine medizinische Versorgung und psychologische Behandlung an. Daher arbeiten wir eng mit Ärzten, Therapeuten und zuweisenden Behörden (in der Regel ohne Familienplatzierungsorganisation) zusammen. Uns ist ein transparenter Austausch mit allen beteiligten Stellen zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Unterstützung von grosser Bedeutung. Die mediziniche Versorgung wird ausschliesslich von behandelnden Ärzten des Klienten sichergestellt. Wir unterstützen den Klienten lediglich bei der ärztlich angeordneten Einnahme der Medikamente, falls die Selbstständigkeit diesbezüglich nicht gewährleistet ist. Falls von dem Klienten erwünscht und erforderlich ist, begleiten wir diese bei Arztbesuchen und Therapiebehandlungen. Bei Wundkontrollen und Verbandswechseln (z.B. nach Operationen) behalten wir uns vor, die Spitex beizuziehen, wenn diese nicht durch die behandelnden Ärzte durchgeführt werden können. Soweit möglich stellen wir die Selbstständigkeit des Klienten hinsichtlich medizinischer Versorgung sicher und unterstützen nach individuellem Bedarf. Bei der Körperpflege geben wir lediglich Anleitungen und Erinnerungen an die selbstständige Durchführung. Falls dies nicht möglich ist, wird die Spitex hinzugezogen. Dies ist wichtig, damit die Beziehungsebene, die wir ständig mit dem Klienten aufbauen und erweitern, nicht belastet wird und die körperlichen Grenzen innerhalb des Zusammenlebens eingehalten werden. Desweiteren unterstützen wir individuelle Wünsche des Klienten hinsichtlich medizinischer Versorgung, Therapieformen und Arztwahl.
Umgang mit Notfällen und Krisen
Bei Aufnahme des Klienten wird ein individueller Notfallplan definiert, d.h. Anlaufstellen (Fachpersonen, Notfallspital, behandelnde Psychologen und Therapeuten, stationäre Aufenthalte) werden vereinbart.
Unter Notfällen und Krisen verstehen wir die Verschlechterung des psychischen Zustandes, Selbst- und Fremdgefährdung, Rückfällen von Suchterkrankungen oder, falls wir mit unserem Betreuungsangebot die Stabilisierung des Klienten nicht mehr gewährleisten können. In diesen Fällen nehmen wir – soweit möglich in Absprache mit dem Klienten – Kontakt mit den aufgeführten Anlaufstellen im Notfallplan auf. Kommt es zu Vorfällen, die unsere Ausschlusskriterien entsprechen, muss der Klient sofort aus der Wohngruppe austreten.
Externe Stelle für Beanstandungen
Bei Beanstandungen empfehlen wir, die Bernische Ombudsstelle für Alters-, Betreuungs- und Heimfragen zu kontaktieren:
Bernische Ombudsstelle für Alters-, Betreuungs- und Heimfragen
Bümplistrasse 128
3018 Bern
031 372 27 27
info@ombudsstellebern.ch
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